Dr. jur. Klaus Halter
Kommunale Kalkulationen GmbH

Seit mehr als dreißig Jahren beschäftigen wir uns bundesweit mit der schwierigen Thematik der Beitrags- und Gebührenerhebung.

Die Glaubwürdigkeit der Verwaltung steht bei dieser Beitrags- und Gebührenerhebung regelmäßig auf dem Prüfstand. Wer sich nicht täglich mit der neuen Rechtsprechung beschäftigen kann, kommt bei diesem schwierigen Rechtsgebiet schnell „ins Schleudern“.

Unser Tätigkeitsfeld umfasst sowohl die komplette Beitragsberechnung einschließlich Bescheiderstellung, Widerspruchs- und Klagevertretung, wie auch z. B. nur die Beratung zu schwierigen Einzelfragen.

Leistungen

Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere Dienstleistungen im Bereich Kommunalabgabenrecht:

  • Erschließungsbeiträge nach BauGB
  • Einmalige Straßenausbaubeiträge nach KAG
  • Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach KAG
  • Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen nach BauGB
  • Widerspruchsbearbeitung
  • Berechnung von Vorausleistungen/Vorauszahlungen
  • Ablösung von Beiträgen
  • Teilnahme an Anliegerversammlungen und Bürgersprechstunden
  • Verträge (z. B. Erschließungsvertrag, städtebaulicher Vertrag)
  • Beitragsaspekte von Erschließungs-/städtebaulichen Verträgen
  • Beitragsrechtliche Stellungnahmen
  • Satzungsberatung
  • Einzelveranlagungen von Grundstücken mit Bescheiderstellung und Widerspruchsbearbeitung

Neuaufstellung

Damit Ihre Aufträge und Anliegen auch in der Zukunft durch uns fachlich betreut werden können, haben wir uns juristisch verstärkt.

Als neuen Mitarbeiter haben wir Ulrich Meyer-Bockenkamp, Präsident des Verwaltungsgerichts a.D., gewinnen können. Seine jahrelange Tätigkeit als Präsident des Verwaltungsgerichts in Halle, u.a. im kommunalen Abgabenrecht (hier speziell die Thematik Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge) ist für unsere Firma eine große Bereicherung.

Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts (hierbei insbesondere das Beitrags- und Erschließungsrecht, das kommunale Abgabenrecht sowie das öffentliche Baurecht) arbeiten wir mit Rechtsanwalt Stephan Klein (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) aus Hannover zusammen.

Mit dieser Neuaufstellung juristischer Expertise wenden wir uns tatkräftig unseren Aufgaben und unverändert engagiert Ihnen, unseren Kunden, zu.

Wir werden Ihren Erwartungen an uns als Dienstleister weiterhin sowohl qualitativ als auch quantitativ erfüllen.